AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Norderneytraum Thomas Ewering

1. Anmeldung, Buchungsbestätigung

(1) Mit Ihrer Anmeldung für den Aufenthalt in einem Appartement von Thomas Ewering bieten Sie uns den Abschluss des Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Mietvertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung/Mietvertrag).

(2) Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung / den Mietvertrag, die/der alle wesentlichen Angaben über das von Ihnen gebuchte Appartement enthält.

2. Bezahlung

(1) Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Mietzahlung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Volksbank Ochtrup-Laer eG DE75 4016 4618 0020 6631 00 und BIC GENODEM1OTR zu überweisen.

3. Leistungen, Preise

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

(2) Mietverlängerung: Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen.

4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen

(1) Die Ferienwohnung darf nur von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. In der Regel sind die Ferienwohnungen am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezugsfertig und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen.

(2) Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in einem ordnungsgemäßen sauberen Zustand zurückgegeben worden sind.

(3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass "Clubreisen" in unseren Unterkünften nicht erwünscht sind! Die Nachtruhe beginnt ab 22:00 Uhr. Bitte vermeiden Sie ab dieser Uhrzeit unnötigen Lärm. Insbesondere im Freien, auf den Terrassen, hat jegliche Ruhestörung zu unterbleiben - bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn!

(4) Bitte beachten Sie außerdem, dass das Rauchen in den Ferienwohnungen strengstens verboten ist!

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

(1) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Stornierungen
100% Erstattung, wenn Sie bis 60 Tage vor Reisebeginn stornieren. 50% Erstattung (abzüglich der Servicegebühr i.H.v. 75,-€), wenn Sie bis zu 30 Tage vor Reisebeginn stornieren. Keine Erstattung, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Tage vor Reisebeginn stornieren.

(3) Bis zum Anreisetag kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen.

6. Reiseversicherung

Zur Vermeidung der unter 5. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Wir können den Mietvertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Hausfrieden trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.

8. Allgemeines

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.